Umgang mit Kopfläusen bei uns im Kindergarten

Das Infektionsschutzgesetz schreibt vor, dass Eltern die Kindergartenleitung über einen Kopflausbefall in der Familie umgehend informieren muss (§34 Abs. 5). Nur durch diese Offenheit kann dazu beigetragen werden, dass wir als Kindergarten entsprechend reagieren und Maßnahmen ergreifen können – um eine Weiterverbreitung der Läuse zu vermeiden. Zum einen durch Information an die Eltern und zum anderen durch Beobachtung der Kinder (wie bei der Aufnahme von den Eltern schriftlich bestätigt).

Grundsätzlich gilt, dass Kopfläuse zwar lästig sind, aber sie sind ungefährlich. Und – Kopfläuse haben nichts mit persönlicher Sauberkeit zu tun, was immer noch viele nicht wissen, denn Läuse kann jeden treffen – egal ob kurze, lange, schmutzige, fettige oder saubere Haare. Es muss sich keiner wegen Läuse schämen.

Besonders in Kindergärten und Schulen verbreiten sich Kopfläuse schnell – daher müssen Kindergarten und Eltern möglichst schnell gemeinsam den Kopflausbefall bekämpfen. Die Verantwortung liegt aber in erster Linie bei den Eltern – dass die Kinder eine schnelle und zuverlässige Behandlung bekommen.

Ab wann wieder in den Kindergarten

Die Kinder dürfen 8 Stunden nach der Behandlung – also in der Regel am nächsten Tag – den Kindergarten wieder besuchen, WENN die wirksame Behandlung mit einem anerkannten ärztlichen Läusemittel erfolgt ist. Die Eltern müssen bei uns weder zum Kinderarzt noch benötigen wir bei Wiederaufnahme ein ärztliches Attest. Uns reicht es, wenn die Eltern uns versichern, dass sie bei Verdacht von Kopfläusen, dass anerkannte Läusemittel angewandt haben und die Haare mit einem Läusekamm ausgekämmt haben. Insgesamt unterstützen wir für die Eltern den geringen Aufwand bei der Bekämpfung von Kopfläusen, so wie es auch das Robert-Koch-Institut sieht.
Erst wenn wir die Weiterverbreitung von Kopfläusen nicht in den Griff bekommen sollten, dann würden wir evtl. ein ärztliches Attest über die Behandlung verlangen. Dies würde dann entsprechend angekündigt werden.

Im Kindergarten liegt die Broschüre der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zum Kopfläuse immer bereit. Fall sie nicht ausliegt, bitte nachfragen.

Weiterführende Links von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung:

Allgemein zum Thema Kopfläuse: » mehr

Woran Sie Kopflausbefall erkennen
Bei Verdacht auf Kopfläuse sollten Sie den Kopf Ihres Kindes genau kontrollieren. Nur frühes Entdecken und (Be-)Handeln verhindert ihre Vermehrung und Verbreitung. » mehr

Wie Sie erfolgreich Kopfläuse behandeln
Wenn Ihr Kind Kopfläuse hat, ist das kein Grund zu Panik. Behandeln Sie Ihr Kind rasch und sorgfältig, dann sind Sie die Läuse auch schnell wieder los.
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Wie Läusemittel wirken und was zu beachten ist
Zur Behandlung von Kopflausbefall haben Sie die Wahl zwischen verschiedenen Mitteln, die auf unterschiedlichen Wirkstoffen und Wirkungsweisen beruhen. » mehr

Was sonst noch zu tun ist
Bei Kopflausbefall muss das Kind rasch behandelt, die ganze Familie kontrolliert und das nähere Umfeld informiert werden. Erst dann sind Maßnahmen im Haushalt dran. » mehr

Aufgaben und Pflichten von Eltern, Einrichtung und Gesundheitsamt (IfSG)
In Schulen und Kitas ist es besonders wichtig, dass bei Kopflausbefall alle an einem Strang ziehen. Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) nennt Aufgaben und Pflichten. » mehr